Aufhebung des Verfahrens

eds electric drive solution beteiligungs GmbH

Arnsberg

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur eds electric drive solution beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 52 IN 48/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 48/24
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13775
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Marco Kuhlmann
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der eds electric drive solution GmbH & Co. KG sowie Vertretung und Geschäftsführung dieser Gesellschaft

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 48/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13775 eingetragenen eds electric drive solution beteiligungs GmbH, Rönkhauser Straße 9, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Buchmann, Am Siegenbittel 3, 59759 Arnsberg

Insolvenzverwalter: Marco Kuhlmann, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

wird heute, am 10.09.2026, um 10:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 48/24
Amtsgericht Arnsberg, 10.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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