Insolvenzbekanntmachung
ED Werbeservice GmbH
Wennigsen (Deister)
Das Amtsgericht Hameln hat zur ED Werbeservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2020, Aktenzeichen 37 IN 60/20 -1-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 60/20 -1-
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201527
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.11.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
37 IN 60/20 -1-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ED
Werbeservice GmbH (Firma bis einschließlich 08. Oktober 2020: Easydisplay
GmbH), Gottlieb-Daimler-Str. 21, 30974 Wennigsen (Deister), (AG Hannover, HRB
201527), vertr. durch ihren Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Blume, Alte
Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel ist der gemäß §§ 21, 22 InsO ergangene
Beschluss vom 22. Oktober 2020 berichtigt worden. Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen
Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das
Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 € übersteigt. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1,
31785 Hameln oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g.
Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 09. November 2020
Werbeservice GmbH (Firma bis einschließlich 08. Oktober 2020: Easydisplay
GmbH), Gottlieb-Daimler-Str. 21, 30974 Wennigsen (Deister), (AG Hannover, HRB
201527), vertr. durch ihren Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Blume, Alte
Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel ist der gemäß §§ 21, 22 InsO ergangene
Beschluss vom 22. Oktober 2020 berichtigt worden. Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen
Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das
Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 € übersteigt. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1,
31785 Hameln oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g.
Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 09. November 2020