Insolvenzbekanntmachung
econsum GmbH
Waldkraiburg
Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat zur econsum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2021, Aktenzeichen IN 4/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Aktenzeichen
- IN 4/20
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 20096
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 4/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
econsum GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schuller Michael, geboren am
03.11.1958, Linckeweg 2 c, 84478 Waldkraiburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 20096
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loserth Zehentner & Partner mbB, Richard-Wagner-Straße 12, 84453
Mühldorf a. Inn, Gz.: FL-09853-19/FL/JB
Die Frist zur Gelegenheit zu den Forderungsanmeldungen schriftlich beim
Insolvenzgericht zu widersprechen wird bis zum 15.03.2021 verlängert.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 16.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
econsum GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schuller Michael, geboren am
03.11.1958, Linckeweg 2 c, 84478 Waldkraiburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 20096
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loserth Zehentner & Partner mbB, Richard-Wagner-Straße 12, 84453
Mühldorf a. Inn, Gz.: FL-09853-19/FL/JB
Die Frist zur Gelegenheit zu den Forderungsanmeldungen schriftlich beim
Insolvenzgericht zu widersprechen wird bis zum 15.03.2021 verlängert.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 16.02.2021