Sicherungsmaßnahme
Ecoflow Dynamics GmbH
Bensheim
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Ecoflow Dynamics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 1023/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1023/26
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 749708
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Jürgen Jerger
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Online und Offline-Handel mit Waren jeglicher Art nur im gesetzlichen zulässigen Rahmen, z.B. Bekleidung, Computer/Bürotechnik, Elektrogeräte, Foto/Optik, Hausrat, Glas, Porzellan, Heimtextilien, Heimwerkerbedarf und Werkzeuge, Kraftfahrzeuge, KfZ-Zubehör und-Teile, Lederwaren, Papier, Bürobedarf, Schreibwaren, Gartenbedarf, Rundfunk, Fernsehen, Video, Schuhe, Spielwaren, Sportartikel, Telekommuni …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1023/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ecoflow Dynamics GmbH, Lilienthalstraße 30-32, 64625 Bensheim (AG Mannheim, HRB 749708), vertr. d.: 1. Michael Quint, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Tim Lukas Wamser, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2026 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Jerger, c/o BHLZ Kissel, Jerger, Zimmerer PartmbB, Lise-Meitner-Straße 14, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/9899275, Fax: 06233/315444, E-Mail: info@bhlz.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 02.10.2026
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 02.10.2026