Sicherungsmaßnahme

EBS-Elektrotechnik GmbH

Elkenroth

Das Amtsgericht Betzdorf hat zur EBS-Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2025, Aktenzeichen 11 IN 10/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 10/25
Registerbezug
Montabaur, HRB 20060
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
10.02.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Markus Rödder

Veröffentlichungstext

Erneute Veröffentlichtung.
Die Bezeichnung der Firma lautet richtig: EBS-Elektrotechnik GmbH

11 IN 10/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EBS-Elektrotechnik GmbH, Industriestraße 1, 57578 Elkenroth (AG Montabaur, HRB 20060), vertr. d.: Reinhold Schneider, Kirchen-Wingendorf, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 07.02.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme