Forderungsprüfung
EBS-Elektrotechnik GmbH
Elkenroth
Das Amtsgericht Betzdorf hat zur EBS-Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 11 IN 10/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 10/25
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 20060
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 13.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 11 IN 10/25
In dem Insolvenzverfahren EBS-Elektrotechnik GmbH, Industriestraße 1, 57578 Elkenroth (AG Montabaur, HRB 20060), vertr. d.: Reinhold Schneider, Kirchen-Wingendorf, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2025, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 06.08.2025
In dem Insolvenzverfahren EBS-Elektrotechnik GmbH, Industriestraße 1, 57578 Elkenroth (AG Montabaur, HRB 20060), vertr. d.: Reinhold Schneider, Kirchen-Wingendorf, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2025, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 06.08.2025