Sicherungsmaßnahme

EASY-SEC GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur EASY-SEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2025, Aktenzeichen 810 IN 1754/24 E-4-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1754/24 E-4-8
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 133861
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
26.02.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Nicole Janssen-Carstens
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung gem. § 34 a GewO und § 6 Bewachungsverordnung, Übernahme von Dienstleistungen einer Detektei und Auskunftei

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1754/24 E-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EASY-SEC GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 133861), vertr. d.: Milos Rankovic, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2025 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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