Forderungsprüfung
E-Motion Media UG (haftungsbeschränkt)
Ismaning
Das Amtsgericht München hat zur E-Motion Media UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 1508 IN 2212/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 2212/22
- Registerbezug
- München, HRB 271140
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.09.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 250 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die analoge und digitale Darstellung von Unternehmen.
Veröffentlichungstext
1508 IN 2212/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-Motion Media UG (haftungsbeschränkt), Seidl-Kreuz-Weg 94, 85737 Ismaning, vertreten durch den Geschäftsführer Kobilarov Gregor
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 271140
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-Motion Media UG (haftungsbeschränkt), Seidl-Kreuz-Weg 94, 85737 Ismaning, vertreten durch den Geschäftsführer Kobilarov Gregor
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 271140
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2025