Masseunzulänglichkeit
E-MO B.V.
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur E-MO B.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 34/24
- Registerbezug
- Bochum, HRB 21664
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 750 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens der Einzelhandel im Bereich von Elektromobilität, u. a. mit Elektrofahrrädern und Elektroscootern sowie der Onlineverkauf.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21664 eingetragenen E-MO B.V., Kortumstr. 130, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Floris Ferdinand Adriaan Immers, Israelstraat 2, 5102 DS, Dongen, Niederlande und Herrn Haci Aksu, Renkmlaan 53, 5035 EB, Tilburg, Niederlande
ist am 03.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 34/24
Amtsgericht Bochum, 08.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21664 eingetragenen E-MO B.V., Kortumstr. 130, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Floris Ferdinand Adriaan Immers, Israelstraat 2, 5102 DS, Dongen, Niederlande und Herrn Haci Aksu, Renkmlaan 53, 5035 EB, Tilburg, Niederlande
ist am 03.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 34/24
Amtsgericht Bochum, 08.06.2026