Insolvenzbekanntmachung
DUAE AVES GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur DUAE AVES GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.01.2026, Aktenzeichen 548 IN 1808/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1808/25
- Registerbezug
- Dresden, HRB 35424
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 02.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie der Vertrieb kulinarischer Produkte.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1808/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAE AVES GmbH, Winterbergstraße 68, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35424
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Micek
Der Eröffnungsbeschluss vom 30.12.2025 wird unter Ziffer 4. dahingehend berichtigt, dass die erste Passage zu der Anmeldefrist korrekt lauten muss:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.02.2026 anzumelden.
Gründe
Bei der Terminsverfügung hatte sich ein offensichtlicher Schreibfehler bei der Anmeldefrist eingeschlichen, sodass der Eröffnungsbeschluss zu berichtigen war.
Aktenzeichen: 548 IN 1808/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAE AVES GmbH, Winterbergstraße 68, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35424
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Micek
Der Eröffnungsbeschluss vom 30.12.2025 wird unter Ziffer 4. dahingehend berichtigt, dass die erste Passage zu der Anmeldefrist korrekt lauten muss:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.02.2026 anzumelden.
Gründe
Bei der Terminsverfügung hatte sich ein offensichtlicher Schreibfehler bei der Anmeldefrist eingeschlichen, sodass der Eröffnungsbeschluss zu berichtigen war.