Insolvenzbekanntmachung
DT DESKTOP Computersysteme und EDV-Beratung Aktiengesellschaft (AG Oldenburg HRB 3666)
Oldenburg
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur DT DESKTOP Computersysteme und EDV-Beratung Aktiengesellschaft (AG Oldenburg HRB 3666) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 61 IN 9/02.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 61 IN 9/02
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 3666
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Grundkapital
- 373.243,07 EUR (laut Handelsregister)
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
61 IN 9/02: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT DESKTOP Computersysteme und EDV-Beratung Aktiengesellschaft (AG Oldenburg HRB 3666), Haseler Weg 15, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 3666), vertr. d.: 1. Thomas Dunker, Alte Schloßgärtnerei 1, 26180 Rastede, (Vorstand), 2. Jens Lübben, Ollerkamp 14, 26180 Rastede, (Vorstand), wird Beschlusses vom 29.07.2026 gem. § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO hinsichtlich der Aufhebung der am 15.05.2009 angeordnete Nachtragsverteilung auf Grund eines Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass in der Begründung wie folgt heißen muss:
"
Begründung:
Der Beschluss der Anordnung der Nachtragsverteilung vom 15.05.2009 bestand hinsichtlich folgender Forderungen:
* Forderung gegen die BUG GmbH & Co,
* Forderung aus dem Tites gegen Wolfgang Blase sowie
* Forderung gegen Wesma GmbH
Bzgl. des Tites gegen Wolfgang Blase (Bl. 224, 225 Bd. IV) und der Forderung gegen Wesma GmbH (Bl. 214 Bd. IV) ist die Nachtragsverteilung durch den Insolvenzverwalter als erledigt erklärt worden. Massezuflüsse sind nicht erfolgt.
Hinsichtlich der Forderung gegen die BUG GmbH & Co KG hat der eingesetzter Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Berding mit Schreiben vom 02.06.2026 seine Entlassung gem. § 59 Abs 1 InsO beantragt, da er altersbedingt seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aufgegeben hat. Massezuflüsse sind bis zu diesem Zeitpunkt aus den Forderungen nicht erfolgt.
Auf Grund der Masselosigkeit wird die Weiterführung der Nachtragsverteilung bzgl. der Forderung gegen BUG GmbH & Co KG (Statt: Wesma GmbH) und die Neubestellung eines Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung von der Zahlung eines Kostenvorschuss gem. § 203 Abs. 3 S. 2 in Höhe von 5.000,00 € abhängig gemacht, um die Kosten der Nachtragsverteilung sicher zu stellen."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 12.10.2026
"
Begründung:
Der Beschluss der Anordnung der Nachtragsverteilung vom 15.05.2009 bestand hinsichtlich folgender Forderungen:
* Forderung gegen die BUG GmbH & Co,
* Forderung aus dem Tites gegen Wolfgang Blase sowie
* Forderung gegen Wesma GmbH
Bzgl. des Tites gegen Wolfgang Blase (Bl. 224, 225 Bd. IV) und der Forderung gegen Wesma GmbH (Bl. 214 Bd. IV) ist die Nachtragsverteilung durch den Insolvenzverwalter als erledigt erklärt worden. Massezuflüsse sind nicht erfolgt.
Hinsichtlich der Forderung gegen die BUG GmbH & Co KG hat der eingesetzter Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Berding mit Schreiben vom 02.06.2026 seine Entlassung gem. § 59 Abs 1 InsO beantragt, da er altersbedingt seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aufgegeben hat. Massezuflüsse sind bis zu diesem Zeitpunkt aus den Forderungen nicht erfolgt.
Auf Grund der Masselosigkeit wird die Weiterführung der Nachtragsverteilung bzgl. der Forderung gegen BUG GmbH & Co KG (Statt: Wesma GmbH) und die Neubestellung eines Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung von der Zahlung eines Kostenvorschuss gem. § 203 Abs. 3 S. 2 in Höhe von 5.000,00 € abhängig gemacht, um die Kosten der Nachtragsverteilung sicher zu stellen."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 12.10.2026