Forderungsprüfung

DSR-Nord Logistik UG (haftungsbeschränkt)

Fürstenberg/Havel

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur DSR-Nord Logistik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 15 IN 140/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 140/20
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12729
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
11.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSR-Nord Logistik UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12729 NP), Geschäftszweig: Transport und Kurier, Fahrzeughandel und Fahrzeugüberführung, Fahrzeugvermietung, Mietfahrer u.a., Zehdenicker Straße 42d, 16798 Fürstenberg/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft
(§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 03. September 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 10. August 2026
15 IN 140/20

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens