Forderungsprüfung
DSM Sicherheitsdienst GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur DSM Sicherheitsdienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2025, Aktenzeichen 1501 IN 3010/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3010/21
- Registerbezug
- München, HRB 242829
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1501 IN 3010/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSM Sicherheitsdienst GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Landsberger Straße 183, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242829
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSM Sicherheitsdienst GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Landsberger Straße 183, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242829
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.04.2025