Vergütungsfestsetzung
DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG
Rietberg
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2019, Aktenzeichen 43 IN 759/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 759/18
- Registerbezug
- Gütersloh, HRA HRA 5490
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.03.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Norbert Küpper
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen
DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6517 eingetragene DS
Rietberger Formguss Verwaltungs GmbH, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Friedhelm Deppe, Lange Str. 16, 33397
Rietberg und Karl-Heinz Schubert, Lange Str. 16, 33397 Rietberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander D. Theler, Brunnenstr. 10, 48151 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415
Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bernhard Michel,
Rosenstr. 12, 33154 Salzkotten wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35 Euro und 95 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein Stundensatz von 65,00 € ( für 2 Stunden) und ein Stundensatz
von 95,00 € ( für 1 Stunde) angemessen ist. Für 3 Stunden Stunden näher
dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten
Sonstige ... €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung
festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602
Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen
werden.
43 IN 759/18
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen
DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6517 eingetragene DS
Rietberger Formguss Verwaltungs GmbH, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Friedhelm Deppe, Lange Str. 16, 33397
Rietberg und Karl-Heinz Schubert, Lange Str. 16, 33397 Rietberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander D. Theler, Brunnenstr. 10, 48151 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415
Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bernhard Michel,
Rosenstr. 12, 33154 Salzkotten wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag ... €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung
regelmäßig zwischen 35 Euro und 95 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der
Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner
Qualifikation ein Stundensatz von 65,00 € ( für 2 Stunden) und ein Stundensatz
von 95,00 € ( für 1 Stunde) angemessen ist. Für 3 Stunden Stunden näher
dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten
Sonstige ... €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung
festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602
Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen
werden.
43 IN 759/18
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2019