Sicherungsmaßnahme

DreiMeister Spezialitäten GmbH & Co. KG

Werl

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur DreiMeister Spezialitäten GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2026, Aktenzeichen 52 IN 142/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 142/26
Registerbezug
Arnsberg, HRA 6731
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.05.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 142/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6731 eingetragenen DreiMeister Spezialitäten GmbH & Co. KG, Weststraße 47 , 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7079 eingetragene DreiMeister GmbH Verwaltungsgesellschaft, Weststraße 47, 59457 Werl, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Luckey, Helisosteig 27 , 34454 Bad Arolsen,

Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Neuer Wall 43, 20354 Hamburg,

wird heute, am 21.05.2026, um 10:55 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO): Zum vorläufigen Sachwalter wird Wirtschaftsjurist (LL.M) Michael Schütte, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh, Telefon: 05241/3007700, Fax: 052413007710 bestellt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.

Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.

Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.

Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.

Zahlungen von Forderungen auf Beiträge der Arbeitnehmenden zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung (§ 266a StGB) dürfen nur mit Zustimmung des (vorläufigen) Sachwalters geleistet werden.

Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).

Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen zwei Monaten vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.

Um einen ersten Einleitungsbericht binnen zwei Wochen wird gebeten.

52 IN 142/26
Amtsgericht Arnsberg, 21.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme