Insolvenzbekanntmachung
Dorotheenhof GmbH
Bensdorf
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Dorotheenhof GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2022, Aktenzeichen 6 IN 163/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 163/20
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27973 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zur Abgeltung der gegen den inzwischen verstorbenen Gesellschafter und ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Erhard Liebchen, festgestellten und geltend gemachten Erstattungsansprüche gemäß § 64 S. 1 GmbHG a. F. durch Zahlungen seitens der Witwe als Erbin.
auf Mittwoch, 17.08.2022, 9.50 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 21. Juli 2022, 6 IN 163/20
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zur Abgeltung der gegen den inzwischen verstorbenen Gesellschafter und ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Erhard Liebchen, festgestellten und geltend gemachten Erstattungsansprüche gemäß § 64 S. 1 GmbHG a. F. durch Zahlungen seitens der Witwe als Erbin.
auf Mittwoch, 17.08.2022, 9.50 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 21. Juli 2022, 6 IN 163/20