Sicherungsmaßnahme
DoMa24 Rentacar GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur DoMa24 Rentacar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 260 IN 98/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 98/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 36302
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sabine Aldermann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 98/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36302 eingetragenen DoMa24 Rentacar GmbH, Höchstener Straße 81, 44267 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yasemin Ekin, Berswordtstraße 9, 44139 Dortmund
Geschäftszweig: Personenbeförderung, An- und Verkauf von Autos und Reifen, Überführung von Autos, Durchführung von Transporten bis 3,5 t, Autoverleih (Mietwagen), pp
ist am 03.08.2026, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 98/26
Amtsgericht Dortmund, 03.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36302 eingetragenen DoMa24 Rentacar GmbH, Höchstener Straße 81, 44267 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yasemin Ekin, Berswordtstraße 9, 44139 Dortmund
Geschäftszweig: Personenbeförderung, An- und Verkauf von Autos und Reifen, Überführung von Autos, Durchführung von Transporten bis 3,5 t, Autoverleih (Mietwagen), pp
ist am 03.08.2026, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 98/26
Amtsgericht Dortmund, 03.08.2026