Forderungsprüfung
DOCA Bauunternehmung GmbH
Karlsfeld
Das Amtsgericht München hat zur DOCA Bauunternehmung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 1507 IN 2636/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 2636/22
- Registerbezug
- München, HRB 239181
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Rohbau-, Hoch- und Tiefbau- sowie Umbauarbeiten inkl. Planung.
Veröffentlichungstext
1507 IN 2636/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOCA Bauunternehmung GmbH, Heidestraße 13, 85757 Karlsfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Calanni-Fraccono Daniel und Dömök Zoltan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 239181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOCA Bauunternehmung GmbH, Heidestraße 13, 85757 Karlsfeld, vertreten durch die Geschäftsführer Calanni-Fraccono Daniel und Dömök Zoltan
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 239181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2025