Masseunzulänglichkeit
Dittmann Haustechnik GmbH
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur Dittmann Haustechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2023, Aktenzeichen 10 IN 125/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 125/23
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 10240
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen einschließlich Nebenanlagen und Isolierungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Weiterhin das Verlegen von Fliesen und Trockenbauarbeiten, die Planung, Projektierung, Herstellung, Montage, Vertrieb und der Handel, der Onlinehandel mit Kl …
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 125/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10240 eingetragenen Dittmann Haustechnik GmbH, Wittekindstraße 19, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jahn Dittmann
Geschäftszweig: Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen u. a.
ist am 28.09.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 125/23
Amtsgericht Detmold, 06.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10240 eingetragenen Dittmann Haustechnik GmbH, Wittekindstraße 19, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jahn Dittmann
Geschäftszweig: Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen u. a.
ist am 28.09.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 125/23
Amtsgericht Detmold, 06.10.2023