Insolvenzbekanntmachung

DiRu Immobilien Management GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur DiRu Immobilien Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.03.2023, Aktenzeichen 80 IN 580/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 580/22
Registerbezug
Bochum, HRB 18622
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.03.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, die Verwaltung und Erbringung von Dienstleistungen von bzw. für Beteiligungen sowie die Übernahme der Stellung, mit sowie auch ohne Vergütung, als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Tätoigkeiten …
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 580/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18622 eingetragenen DiRu Immobilien Management GmbH, Werner Hellweg 388, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nils Oliver Juchner, Nitschestr. 22, 44879 Bochum und Herrn Sebastian Eckert, Domstr. 11, 60311 Frankfurt und Frau Elena Eckert, Domstr. 11, 60311 Frankfurt

wird der Beschluss vom 07.02.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Name der Schuldnerin richtigerweise DiRu Immobilien Management GmbH lauten muss.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bochum, 24.02.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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