Insolvenzbekanntmachung
Diller's GmbH
Weitramsdorf
Das Amtsgericht Coburg hat zur Diller's GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen IN 246/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 246/22
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5120
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diller's GmbH, Coburger Straße 111, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Gonev Ilko
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5120
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss zweier Vergleichsvereinbarungen zwischen der Insolvenzverwalterin sowie Herrn A. Diller zur Abgeltung sämtlicher bestehender Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber Herrn Diller in Höhe von insgesamt 242.862,87 €, wonach ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € sowie ein weiterer
Betrag in Höhe von 45.000,00 € zu zahlen ist,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Zugrunde gelegt werden die Vergleichsvereinbarungen vom 28.09.2025 sowie 03.02.2026, welche bereits durch den Schuldner unterzeichnet vorliegen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diller's GmbH, Coburger Straße 111, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Gonev Ilko
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5120
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss zweier Vergleichsvereinbarungen zwischen der Insolvenzverwalterin sowie Herrn A. Diller zur Abgeltung sämtlicher bestehender Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber Herrn Diller in Höhe von insgesamt 242.862,87 €, wonach ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € sowie ein weiterer
Betrag in Höhe von 45.000,00 € zu zahlen ist,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Zugrunde gelegt werden die Vergleichsvereinbarungen vom 28.09.2025 sowie 03.02.2026, welche bereits durch den Schuldner unterzeichnet vorliegen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.02.2026