Forderungsprüfung
Diller's GmbH
Weitramsdorf
Das Amtsgericht Coburg hat zur Diller's GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen IN 246/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 246/22
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5120
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diller's GmbH, Coburger Straße 111, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Gonev Ilko
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5120
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diller's GmbH, Coburger Straße 111, 96479 Weitramsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Gonev Ilko
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5120
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026