Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
DILBA GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur DILBA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.01.2024, Aktenzeichen 33 IN 16/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 33 IN 16/23
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 16081
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel und Zubehör im Gastronomiebereich; ferner Autoaufbereitung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen.
Nach Angabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren erstreckt 100.759,67 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 11,7,8 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 eingesehen werden.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 05.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen.
Nach Angabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren erstreckt 100.759,67 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 11,7,8 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 eingesehen werden.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 05.01.2024