Aufhebung des Verfahrens

DILBA GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur DILBA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 33 IN 16/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
33 IN 16/23
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 16081
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sabine Aldermann
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel und Zubehör im Gastronomiebereich; ferner Autoaufbereitung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach

wird heute, am 26.02.2026, um 9:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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