Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
DieTrans GmbH & Co. KG
Saarlouis
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur DieTrans GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2025, Aktenzeichen 107 IN 7/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 7/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11879
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.05.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11879 eingetragenen DieTrans GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102642 eingetragene DieTrans Geschäftsführungs GmbH, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Maximini,
ist der Vergütungsantrag des/der vorläufigen Insolvenzverwalters/in und des/der Insolvenzverwalter/in vom 20.03.2025 eingegangen.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
107 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11879 eingetragenen DieTrans GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102642 eingetragene DieTrans Geschäftsführungs GmbH, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Maximini,
ist der Vergütungsantrag des/der vorläufigen Insolvenzverwalters/in und des/der Insolvenzverwalter/in vom 20.03.2025 eingegangen.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
107 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.05.2025