Aufhebung des Verfahrens
DieTrans GmbH & Co. KG
Saarlouis
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur DieTrans GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 107 IN 7/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 7/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11879
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Michael J.W. Blank
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 7/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11879 eingetragenen DieTrans GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102642 eingetragene DieTrans Geschäftsführungs GmbH, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Maximini,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Justizrat Dr. Gitzinger & Partner, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
wird heute, am 01.04.2026, um 9:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 01.04.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11879 eingetragenen DieTrans GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102642 eingetragene DieTrans Geschäftsführungs GmbH, Schanzenstraße 26, 66740 Saarlouis, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Maximini,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Justizrat Dr. Gitzinger & Partner, Prälat-Subtil-Ring 12, 66740 Saarlouis
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
wird heute, am 01.04.2026, um 9:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 01.04.2026