Forderungsprüfung
Die Pferde App GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Die Pferde App GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2025, Aktenzeichen 99 IN 31/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 31/21
- Registerbezug
- Bonn, HRB 23850
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 41.162 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Entwicklung und der Vertrieb von Software zum Management von Betrieben sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Terbille, Roonstr. 8, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 31.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Terbille, Roonstr. 8, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 31.07.2025