Forderungsprüfung

Desserts4you GmbH

Mendig

Das Amtsgericht Bonn hat zur Desserts4you GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2024, Aktenzeichen 96 IN 27/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 27/23
Registerbezug
Koblenz, HRB 27462
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.12.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und die Weiterverarbeitung von Lebensmitteln, insbesondere in Deutschland produzierte Desserts.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 27/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27462 eingetragenen Desserts4you GmbH, Siemensstraße 11, 56743 Mendig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ahmet Terkin, Willi-Weyer-Straße 3, 53340 Meckenheim und Herrn Bican Türkmen, Franz-Meyer-Straße 54, 53340 Meckenheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

96 IN 27/23
Amtsgericht Bonn, 05.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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