Sicherungsmaßnahme

designbau Dresden GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur designbau Dresden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 559 IN 641/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
559 IN 641/26
Registerbezug
Dresden, HRB 34420
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
08.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
30.060 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Bauleistungen, insbesondere von Trockenbauarbeiten, Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Parkettverlegearbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten, sowie Gartenarbeiten. Desweiteren kann die Gesellschaft als Generalunternehmer Leistungen an qualifizierte Fachunternehmen vergeben, insbesondere im Bereich Hochbau, Tiefbau, Sanitärleistungen, Elektroinstallationen und Dachdeckerarbeiten. Ein beso …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 641/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der designbau Dresden GmbH, Rähnitzgasse 20 b, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34420
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kleinbeckes
- wurde am 08.04.2026 um 9:45 Uhr Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Website www.bbl-law.com, Email geschäftlich dresden@bbl-law.com, Telefax 0351 48291629 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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