Sicherungsmaßnahme
Der Palmenmann GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Bochum hat zur Der Palmenmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2023, Aktenzeichen 80 IN 663/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 663/23
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 20438
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael Wölte
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
Geschäftszweig: Der Versandhandel mit mediterranen Pflanzen
ist am 21.08.2023, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wölte, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 663/23
Amtsgericht Bochum, 21.08.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund
Geschäftszweig: Der Versandhandel mit mediterranen Pflanzen
ist am 21.08.2023, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wölte, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 663/23
Amtsgericht Bochum, 21.08.2023