Insolvenzbekanntmachung

Der Palmenmann GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Bochum hat zur Der Palmenmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2024, Aktenzeichen 80 IN 663/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 663/23
Registerbezug
Dortmund, HRB 20438
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.01.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20438 eingetragenen Der Palmenmann GmbH, Hansastr. 43-47, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knappe, Neptunstr. 13, 44388 Dortmund

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralph Potthoff-Kowol, Erinstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO),

und besonders:
Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die Mediterrania GmbH i.G., vertreten durch Frau Britta Knappe zu den Bedingungen, die im schriftlichen Bericht vom 21.12.2023 unter Punkt III genannt sind. Eine Kopie des unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossenen Kaufvertrages vom 21./22.12.2023 befindet sich bei der Akte unter Blatt 250-252. Hierauf wird Bezug genommen;

bestimmt auf

Donnerstag, 01.02.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 663/23
Amtsgericht Bochum, 11.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme