Insolvenzbekanntmachung
DER FILETSHOP Events & Catering GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur DER FILETSHOP Events & Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2024, Aktenzeichen 252 IN 117/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 117/19
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 27659
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Caterings, gastronomischer Veranstaltungsservice und der Betrieb einer Koch- und Grillschule.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 117/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung gem. § 160 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Prozessvergleichs vor dem Landgericht Dortmund (AZ: 4 O 226/23) mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Dortmund-West mit folgendem Inhalt:
- das Land zahlt zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 15.000,00 € an die Insolvenzmasse
- damit sind alle streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche erledigt
- die Kosten des Rechtsstreits trägt die Insolvenzmasse zu 46 % und das Land zu 54 %; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 16.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27659 eingetragenen DER FILETSHOP Events & Catering GmbH, Spicherner Straße 68, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Martin Hesterberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sascha Goussetis, Ostenhellweg 60, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung gem. § 160 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Prozessvergleichs vor dem Landgericht Dortmund (AZ: 4 O 226/23) mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Dortmund-West mit folgendem Inhalt:
- das Land zahlt zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 15.000,00 € an die Insolvenzmasse
- damit sind alle streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche erledigt
- die Kosten des Rechtsstreits trägt die Insolvenzmasse zu 46 % und das Land zu 54 %; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 117/19
Amtsgericht Dortmund, 16.07.2024