Sicherungsmaßnahme
Dental-Labor Tegtmeier GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Dental-Labor Tegtmeier GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 500 IN 235/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 235/26
- Registerbezug
- Neuss, HRB 14835
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Uwe Paul
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 235/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 14835 eingetragenen Dental-Labor Tegtmeier GmbH, Adolf-Flecken-Str. 10, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Relindis Tegtmeier-Reinsch,
ist am 25.09.2026, um 10:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 235/26
Amtsgericht Düsseldorf, 25.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 14835 eingetragenen Dental-Labor Tegtmeier GmbH, Adolf-Flecken-Str. 10, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Relindis Tegtmeier-Reinsch,
ist am 25.09.2026, um 10:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 235/26
Amtsgericht Düsseldorf, 25.09.2026