Sicherungsmaßnahme
Deniz ZK Transporte GmbH
Herborn
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Deniz ZK Transporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.12.2025, Aktenzeichen 3 IN 132/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 132/25
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 7803
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Boris A. Schmidt-Burbach
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Tätigkeiten aller Art im Bereich Güterkraftverkehr, insbesondere die Übernahme von Transporten, der An- und Verkauf von Reifen und sonstigem Kfz-Zubehör sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deniz ZK Transporte GmbH, Schönbacher Straße 43, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 7803), vertr. d.: Orhan Deniz, Eichenstraße 28, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 29.12.2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de, Internet: www.sbk-insolvenz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 29.12.2025
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 29.12.2025