Forderungsprüfung
DELTEC Automotive GmbH & Co. KG
Furth im Wald
Das Amtsgericht Regensburg hat zur DELTEC Automotive GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 4 IN 648/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 648/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 6012
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.10.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
4 IN 648/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DELTEC Automotive GmbH & Co. KG, Dr.-Georg-Schäfer-Straße 1, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter DELTEC Automotive Verwaltungs GmbH, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Hermanowski Clife
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 391-416 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DELTEC Automotive GmbH & Co. KG, Dr.-Georg-Schäfer-Straße 1, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter DELTEC Automotive Verwaltungs GmbH, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Hermanowski Clife
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 391-416 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Masseunzulänglichkeit
- Masseunzulänglichkeit
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme