Insolvenzbekanntmachung
Dederichs Projektbau GmbH
Bornheim
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Dederichs Projektbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 83 IN 28/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 83 IN 28/25
- Registerbezug
- Bonn, HRB 7780
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung und schlüsselfertige Ausführung von Gewerbe- und Verwaltungsbauten
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 7780 eingetragenen Dederichs Projektbau GmbH, Johann-Philipp-Reis-Str. 9, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Honsel, Am Stein 1 a, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korves & Kollegen, Salzstr. 52, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zum Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Elsbernd Bau GmbH vom 27.03.2026, hinsichtlich der Veräußerung des gesamten beweglichen Anlagevermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR, bestimmt auf
Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
83 IN 28/25
Amtsgericht Münster, 09.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 7780 eingetragenen Dederichs Projektbau GmbH, Johann-Philipp-Reis-Str. 9, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Honsel, Am Stein 1 a, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korves & Kollegen, Salzstr. 52, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zum Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Elsbernd Bau GmbH vom 27.03.2026, hinsichtlich der Veräußerung des gesamten beweglichen Anlagevermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR, bestimmt auf
Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
83 IN 28/25
Amtsgericht Münster, 09.04.2026