Forderungsprüfung
Decor Druck Leipzig GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Decor Druck Leipzig GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 2027/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2027/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 8336
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 18.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decor Druck Leipzig GmbH, Sommerfelder Straße 77, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 8336
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Stockhausen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decor Druck Leipzig GmbH, Sommerfelder Straße 77, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 8336
vertreten durch den Geschäftsführer Werner Stockhausen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.