Insolvenzplan
Decor Druck Leipzig GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Decor Druck Leipzig GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 2027/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2027/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 8336
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Decor Druck Leipzig GmbH, Sommerfelder Straße 77, 04316 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Stockhausen (Amtsgericht Leipzig, HRB 8336),
ist Termin zur Erörterung des von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Montag, den 23.11.2026, 10:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 007) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.
Leipzig, den 28.10.2026
Decor Druck Leipzig GmbH, Sommerfelder Straße 77, 04316 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Werner Stockhausen (Amtsgericht Leipzig, HRB 8336),
ist Termin zur Erörterung des von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Montag, den 23.11.2026, 10:00 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 007) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.
Leipzig, den 28.10.2026