Forderungsprüfung
Teltec AG
Mainz-Kastel
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 56/26
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 27296
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
10 IN 56/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teltec AG, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 27296), vertr. d.: 1. Ralf P. Pfeffer, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Arne Buhr, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1. Steffen Schenk, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.09.2026