Sicherungsmaßnahme

Datarella GmbH

Starnberg

Das Amtsgericht München hat zur Datarella GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 1507 IN 1828/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1507 IN 1828/26
Registerbezug
München, HRB 207851
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
10.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
32.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Marketingprojekten durch computergestützte Analyse von Datenbanken sowie Erhebung von Daten und Beratung von Unternehmen auf Basis der dabei gewonnenen Ergebnisse sowie Forschung, Entwicklung und Förderung der dafür notwendigen Verfahren und Vorrichtungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1507 IN 1828/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Datarella GmbH, Enzianstraße 4, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Reuter Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207851
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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