Schlusstermin
Dachbau Rogätz GmbH
Barleben
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Dachbau Rogätz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 340 IN 592/19 (351).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 592/19 (351)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 22797
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von Dächern aller Art, Metallbedeckungen, Bauklempnerei, Dachbegrünungen, Terrassen- und Fassadenbau, Fassadenvollwärmeschutz, Gerüstbau, Handel mit Baustoffen und Baumaschinen, Vermietung von Baumaschinen und Winterbauheizungen sowie die Vermittlung und Betreuung sämtlicher Bauleistungen als Generalunternehmer.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 20.11.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 688.298,52 EUR. Für die Verteilung steht derzeit ein Betrag in Höhe von 22.991,08 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 592/19 (351) - (12.10.2026)
- 340 IN 592/19 (351) - (12.10.2026)