Forderungsprüfung
D & V Schornstein GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur D & V Schornstein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2025, Aktenzeichen 6.70 IN 3/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 3/23
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 6205
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 16.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17. Oktober 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 15. September 2025, 6.70 IN 3/23
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17. Oktober 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 15. September 2025, 6.70 IN 3/23