Insolvenzbekanntmachung
D & V Schornstein GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur D & V Schornstein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2026, Aktenzeichen 6.70 IN 3/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 3/23
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 6205
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 12.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 3/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 33.346,12 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 21.150,79 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 12.01.2026, 6.70 IN 3/23
D&V Bau & Schornstein GmbH (Registergericht: AG Potsdam 6205), Friedrich-Engels-Straße 42, 14482 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vogel, Buhmannskamp 9, 23774 Heiligenhafen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 3/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 33.346,12 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 21.150,79 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 12.01.2026, 6.70 IN 3/23