Sicherungsmaßnahme
d.i.i. Investment GmbH
Wiesbaden
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur d.i.i. Investment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2024, Aktenzeichen 810 IN 468/24 D-11-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 468/24 D-11-7
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 25248
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Miguel Grosser
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 125.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB und geschlossene i …
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 468/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25248), vertr. d.: 1. Dirk Hasselbring, Goethestraße 9, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Marina Wettstein, Hellgasse 1, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 3. Frank Wojalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.04.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.04.2024