Insolvenzbekanntmachung
Czarny & Ries GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Czarny & Ries GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 107 IN 34/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 34/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 9053
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 34/25
107 IN 34/25
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 9053 eingetragenen Czarny & Ries GmbH, Industriestraße 27 b, 66129 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel Ries, und Herrn Christian Ries,
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Trierer Straße 8-10 , 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.02.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der vorläufigen Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 aus.
107 IN 34/25
Amtsgericht Saarbrücken, 16.01.2026
107 IN 34/25
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 9053 eingetragenen Czarny & Ries GmbH, Industriestraße 27 b, 66129 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel Ries, und Herrn Christian Ries,
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Trierer Straße 8-10 , 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.02.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der vorläufigen Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 aus.
107 IN 34/25
Amtsgericht Saarbrücken, 16.01.2026