Sicherungsmaßnahme
CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt)
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2025, Aktenzeichen 620 IN 2515/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2515/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 35899
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2515/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Caspari, Keffenbrinkstraße 16, 46483 Wesel
ist am 28.11.2025, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 2515/25
Amtsgericht Duisburg, 28.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Caspari, Keffenbrinkstraße 16, 46483 Wesel
ist am 28.11.2025, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 2515/25
Amtsgericht Duisburg, 28.11.2025