Aufhebung des Verfahrens

CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt)

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1279/22 C-9-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1279/22 C-9-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122265
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Design, die Fertigung und Entwicklung von Gestaltungskonzepten für die Raumgestaltung in unterschiedlichen Bereichen nebst allen dazugehörigen Leistungen wie Erstellung der Inneneinrichtungspläne und Farb-/Materialkonzepte, sowie Handel mit Einrichtungsgegenständen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Veröffentlichungstext

810 IN 1279/22 C-9-7 Das Insolvenzverfahren CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt), Bäckerweg 32, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122265), vertreten durch: Sewar Abdalo, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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