Vergütungsfestsetzung

CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt)

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2025, Aktenzeichen 810 IN 1279/22 C-9-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1279/22 C-9-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122265
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
20.11.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Design, die Fertigung und Entwicklung von Gestaltungskonzepten für die Raumgestaltung in unterschiedlichen Bereichen nebst allen dazugehörigen Leistungen wie Erstellung der Inneneinrichtungspläne und Farb-/Materialkonzepte, sowie Handel mit Einrichtungsgegenständen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Veröffentlichungstext

n dem Insolvenzverfahren (810 IN 1279/22 C-9-7) über das Vermögen der CSF Interior Design UG (haftungsbeschränkt) soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 30.916,34 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 14.310,57 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 11. November 2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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