Forderungsprüfung
CS IT GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur CS IT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2025, Aktenzeichen 2 IN 352/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 352/22
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12558
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 352/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CS IT GmbH, Ladehofstraße 30, 93049 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Frötschl-Ott Birgit und Müller Heiko
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12558
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 265-22
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CS IT GmbH, Ladehofstraße 30, 93049 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Frötschl-Ott Birgit und Müller Heiko
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12558
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 265-22
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.02.2025