Insolvenzbekanntmachung
Covessa GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Covessa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 36c IN 1718/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 1718/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 167305
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36c IN 1718/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Covessa GmbH, Kurfürstendamm 15, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Clifford Turrell
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 167305
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Covessa GmbH, Kurfürstendamm 15, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Clifford Turrell
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 167305
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026